Hochschulpolitisches Revoltenblättchen - Seite 3

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Resolution: Bedarfsdeckende Mittel für unabhängige und freie Forschung und Lehre!

Durch die Kürzungen aufgrund des Hessischen Hochschulpaktes 2011-2015 insbesondere in der Grundfinanzierung der Universitäten, der zeitgleich stark steigenden Studierendenzahl, sowie dem zu geringen Ausgleich für Tarifsteigerungen und Energiekosten fehlt der Universität Geld an allen Ecken und Enden.

An der Universität Kassel kommt erschwerend hinzu, dass dringend gebaut werden muss um die unhaltbare Raumproblematik zu lösen. Dazu benötigt die Universität in naher Zukunft dringend mehr Mittel. Insbesondere Mittel mit einer längerfristigen Zusage die eine kontinuierliche Finanzierung garantieren.

Schon vor dem Hochschulpakt litten viele Fachbereiche an Unterfinanzierung und Überlastung. Die jetzigen Einsparungen machen die Studienbedingungen unzumutbar!

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass deshalb Mittel, die explizit zur Verbesserung der Lehre vorgesehen sind, in die Grundfinanzierung der Universität überführt werden müssen.

Die aufgrund der Kürzungen zunehmende Abhängigkeit von Drittmittelfinanzierungen -- insbesondere bei Strukturveränderungen etwa durch Drittmittelprofessuren – greift die in Art. 5 Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre massiv an. Im Zuge der Unterfinanzierung häufen sich auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Zum einen werden Dienstleistungen unter Missachtung sozialer Folgen ausgegliedert und zum anderen arbeiten immer mehr Dozierende in befristeten Verträgen; dies hat deutliche, negative Folgen für die Qualität der Lehre. Auch die Betreuung von Studierenden vor allem bei Abschlussarbeiten oder sonstigen Hausarbeiten ist bei weitem nicht mehr ausreichend von Professoren und Professorinnen gegeben, da einer zunehmenden Anzahl von ihnen keine Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen. Selbstbestimmtes und kritisches Studieren, Forschen und Lehren kann nur an einer Universität stattfinden, die nicht nach einer unternehmerischen Logik organisiert ist, nicht in einen ständigen Konkurrenzdruck zu anderen Hochschulen gedrängt wird und ihre Inhalte nicht an wirtschaftlicher Verwertbarkeit messen lassen muss. Nur eine ausreichende Finanzierung ermöglicht tatsächlich Handlungsspielräume für eine freie und demokratische Forschung und Lehre. Alle Entscheidungen, welche die Universität betreffen, bedürfen einer demokratischen, öffentlichen und universitätsinternen Debatte. Diese muss unter Einbeziehung aller Statusgruppen in einer selbst verwalteten Universität stattfinden. Die Ergebnisse einer solchen Debatte müssen auch von der Landesregierung berücksichtigt werden.

 

Darum fordern der AStA der Universität Kassel, das Studierendenparlament, ... die Landesregierung auf, der Universität Kassel und allen anderen hessischen Hochschulen gemäß ihrer Verantwortung Mittel für eine bedarfsdeckende Finanzierung einer unabhängigen und freien Forschung und Lehre zur Verfügung zu stellen.

Ich hab´ immer RECHTE!

Oder doch NICHT?

Ausgangslage:

Für das Studienjahr 2011/2012 sind laut statistischer Erhebung der DGB Jugend Nordhessen1 knapp 1.200 studentische Hilfskräfte an der Universität beschäftigt.

Sie sind vorgeblich im Bereich Forschung und Lehre tätig. Gemäß des Personalvertretungsgesetzes (§ 3 Abs. 2 HPVG) wird ihnen das aktive und passive Wahlrecht einer Personalvertretung verwehrt, zudem waren ihre Arbeitsverhältnisse kein Verhandlungsbestandteil bei Tarifverhandlungen.

Ihre Löhne werden einseitig durch das Personalamt, auf Grundlage festgelegter Höchstsätze der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), festgelegt.

 

Stellungnahme:

Auch wenn eine studentische Hilfskraft in der Regel die 45 Arbeitsstunden pro Monat nicht überschreitet, zeigt die Beschäftigungszahl von über 1.000, dass die studentischen Hilfskräfte einen hohen Anteil an der Funktionsfähigkeit des Wissenschaftsbetriebs der Universität Kassel haben.

Die einzigartigen Arbeitsverhältnisse erklären sich nicht von selbst, der Bedeutung der arbeitenden Studierenden wird damit gewiss nicht Rechnung getragen. Es wird argumentiert, dass die Flexibilität, eine Folge der Prekarisierung, notwendig wäre, um Studierende in dieser Anzahl beschäftigen zu können.

 

Der KaWiAr fordert daher ein solidarisches Miteinander aller Beschäftigten an der Universität Kassel!

Über die Tätigkeit als studentische Hilfskraft neben dem regulären Lehrbetrieb einen Einblick in die Forschung zu erhalten, stellt tatsächlich ein Interesse von Studierenden dar. Dies sollte jedoch nicht durch prekäre Beschäftigung ermöglicht werden.

Mehr als 50 % der Kasseler Studierenden finanzieren ihre Lebenshaltungskosten über eigene Tätigkeiten, BAföG beziehen lediglich 39,7 %.Es zeigt sich, dass eine

Beschäftigung notwendig ist und damit einhergehend Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit von Interesse sind, nicht die Folgen prekärer Beschäftigung; die Unsicherheit und Abhängigkeit von Arbeitgebenden. Die Qualität von Forschung ist nicht Ergebnis eines einseitigen Bemühens, sondern ein komplementärer Prozess, in dem sowohl die forschenden Professor*innen, als auch die forschenden Studierenden ihren Beitrag leisten. Auch deshalb verbietet sich jede herabmindernde Behandlung studentischer Mitarbeiter*innen. Lehre und Einblick in die Forschung dürfen nicht unter vermeintlichen Sachzwängen leiden. Der Drittmittelabhängigkeit gilt es eine ausfinanzierte Universität gegenüber zu stellen. Zwar bietet die momentane Beschäftigungslage einen Einblick in die realen prekären Verhältnisse des Wissenschaftsbetriebs, diese dürfen aber nicht als Maßstab gelten.

 

Der KaWiAr fordert daher der Unterfinanzierung der Universität auf allen Ebenen entgegenzutreten und angemessene Arbeitsverhältnisse für alle Beschäftigungsgruppen zu erwirken!

Als Studierende sind die Interessen der studentischen Hilfskräfte ohnehin beim AStA und den FSRen vertreten, ohne eine rechtliche Legitimation sind diesen jedoch wirksame Handlungsmöglichkeiten verschlossen.

Dieser Problematik ist durch eine Selbstverpflichtung aller beteiligten universitären Gruppen bspw. nicht beizukommen, denn rechtlich ist eine solche nicht bindend. Vorgesetzte können die Befolgung individuell entscheiden. Das rechtlich bindende Äquivalent, eine Betriebsvereinbarung, ist konträr zu geltendem Recht nicht möglich, wodurch sich als konsequenter Realitätsfortschritt nur die positive Novellierung des HPVG ergibt. Auch ein erhöhter Informationsfluss zugunsten studentischer Hilfskräfte

hebt die Vereinzelung durch bestehende Gesetze nicht auf. Es bedarf der vollen Anerkennung der studentischen Hilfskräfte als gleichberechtigte Beschäftigungsgruppe an der Universität Kassel. Arbeitnehmer*innenrechte inklusive betrieblicher Mitbestimmung sollten gerade in einer öffentlichen Einrichtung für alle Beschäftigten selbstverständlich sein, weil dies wesentliche Voraussetzungen für humane Arbeitsverhältnisse sind.

 

Der KaWiAr fordert ein aktives und passives Wahlrecht für studentische Hilfskräfte!

Durch die TdL sind die Arbeitgebenden des öffentlichen Dienstes vertreten, sie alleine bestimmt die Entwicklung des Lohns von studentischen Hilfskräften. Zudem handelt es sich um Höchstsätze, was bei momentaner Diskussion in der Politik um Mindestlöhne eine außerordentlich rückwärtsgewandte Regelung ist. Tarifverhandlungen stellen in Deutschland die einzige Möglichkeit dar, Arbeitsbedingungen auf wenigstens formal gleichberechtigtender Ebene auszuhandeln.

 

Der KaWiAr fordert daher, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen von studentischen HilfskräftenTeil von Tarifverhandlungen werden und beide Verhandlungspartner*innen eine Verbesserung der momentanen Beschäftigungslage anstreben!

1 http://www.gew-huf-kassel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=91:hiwireport&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=50

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